Veränderungen im Zahlungsverkehr: Adressdaten, EBICS, ISO 20022

Veränderungen im Zahlungsverkehr: Adressdaten, EBICS, ISO 20022

Was ist der Zahlungsverkehr?

Der Zahlungsverkehr umfasst sämtliche Prozesse, die mit dem Senden, Empfangen und Verwalten von Zahlungen verbunden sind. Dabei kommen je nach Bedarf und Situation unterschiedliche Zahlungsformen zum Einsatz. Dazu zählen der bargeldlose Zahlungsverkehr, beispielsweise Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen, der Barzahlungsverkehr sowie digitale Zahlmethoden wie Mobile Payment oder E-Wallets. Darüber hinaus gehören auch Zahlungsabwicklungssysteme, Sicherheitsmechanismen, regulatorische Vorgaben und die notwendige technische Infrastruktur zum Zahlungsverkehr.

Die wichtigsten Änderungen in Kürze

Der Zahlungsverkehr in der Schweiz wird laufend harmonisiert und digitalisiert. Für Privatpersonen sowie auch Unternehmen ergeben sich daraus neue Anforderungen. Welche Änderungen bevorstehen, was Sie beachten sollten, wie Sie bei Anpassungen und Erneuerungen am besten vorgehen können erfahren Sie hier. Bei Fragen zur Umstellung kontaktieren Sie bitte Ihren Software-Partner. Die acrevis Bank kennt die Eigenheiten der Drittanbieter nicht und kann daher keinen entsprechenden Support leisten.

  • Strukturierte Adressdaten

    Ab dem 14. November 2026 müssen bei Zahlungen im In- und Ausland die Adressen von Absender und Empfänger strukturiert erfasst werden. Bisher konnten mehrere Angaben, wie Strasse und Hausnummer, in einem Feld stehen. Neu erhält jeder Adressbestandteil ein eigenes Feld:

     

    <Nm>Hans Muster</Nm>

    <PstlAdr>

    <StrtNm>Musterstrasse</StrtNm>

    <BldgNb>1</BldgNb>

    <PstCd>5000</PstCd>

    <TwnNm>Aarau</TwnNm>

    <Ctry>CH</Ctry>

    </PstlAdr>

  • EBICS

    EBICS 2.5 wird ab dem 14. November 2026 nicht mehr unterstützt. Nutzen Sie EBICS für den Datenaustausch mit acrevis, sollten Sie die folgenden Änderungen berücksichtigen:

    • Planen Sie frühzeitig den Wechsel auf EBICS 3.0 in Kombination mit ISO 20022 Version 2019
    • EBICS 3.0 wird von acrevis bereits unterstützt und empfohlen.

  • SO-20022-Meldungsversionen

    Ab dem 14. November 2026 wird im Rahmen der Swiss Payment Standards nur noch eine Version der ISO-20022-Meldungen unterstützt und die Parallelphase mit der Unterstützung der älteren Meldungsversion endet. Ab diesem Zeitpunkt sind ISO-20022-Meldungsformate (V2019) zu verwenden (Zahlungsaufträge «pain.001.001.09»)

Was bedeutet die Umstellung für Sie?

Ob Sie etwas unternehmen müssen, hängt davon ab, wie Sie Ihre Zahlungen erfassen und übermitteln. Wählen Sie die Beschreibung, die am besten zu Ihnen passt – dort erfahren Sie direkt, ob Handlungsbedarf besteht.

Ich bin eine Privatperson und nutze nur e-Banking

Sie müssen grundsätzlich nichts unternehmen. Bestehende Daueraufträge hat acrevis bereits für Sie angepasst. Achten Sie bei neuen Zahlungen darauf, die Angaben zum Zahlungsempfänger vollständig einzugeben.

Merkblatt SIX: Handlungsbedarf für natürliche Personen

Wir sind ein Unternehmen und wir erfassen Zahlungen manuell im E-Banking

Sie benötigen kein Software-Update. Achten Sie darauf, bei Zahlungen die Angaben zum Zahlungsempfänger vollständig und in den vorgesehenen Feldern zu erfassen.

Merkblatt SIX: Handlungsbedarf für KMU mit Standard-Software

Wir sind ein Unternehmen und wir nutzen eine EBICS-Schnittstelle

Prüfen Sie mit Ihrem Software-/IT-Partner, welche EBICS-Version Sie verwenden. Falls Sie noch EBICS 2.5 nutzen, muss die Verbindung rechtzeitig auf EBICS 3.0 umgestellt werden. Gleichzeitig sollte die Unterstützung der neuen Zahlungsformate geprüft werden.

Mehr Informationen rund um EBICS

Wir sind ein Unternehmen und laden Zahlungsdateien aus einer Buchhaltungs-, ERP- oder Lohnsoftware ins E-Banking hoch

Prüfen Sie mit Ihrem Softwareanbieter, ob Ihre Software das neue Zahlungsformat pain.001.001.09 / ISO 20022 Version 2019 unterstützt. Prüfen Sie zudem, ob die Adressen in Ihren Stammdaten strukturiert geführt werden.

Merkblatt SIX: Handlungsbedarf für ERP-/Zahlungserfassungs Softwareprovider und sonstige Provider

Damit Sie auch nach November 2026 Zahlungen tätigen können, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Überprüfen Sie, ob Ihre Zahlungssoftware die neue pain.001-Version 09 erstellt.

Generiert Ihre Zahlungssoftware (z.B. Kreditoren- und Lohnsoftware) die Zahlungsdatei pain.001.001.03, muss die Software auf die Version pain.001.001.09 aktualisiert werden. Erstellt ihre Business-Software die pain.001-Version 09, müssen Sie nichts unternehmen. Bei Unsicherheiten kann Ihnen Ihr Softwarelieferant oder Ihre IT-Abteilung weiterhelfen.

2. Stellen Sie sicher, dass Ihre Adressen in strukturierter Form vorliegen

Spätestens bis im November 2026 müssen alle Adressen in den Stammdaten Ihrer Business-Software in strukturierter Form vorliegen. Zahlungsdateien mit unstrukturierten Adressen wird die acrevis Bank nach dem 14. November 2026 bei der Einlieferung ablehnen.

Dies sollten Sie in Ihrer Software prüfen

1. Unterstützt unsere Software ISO 20022 Version 2019 beziehungsweise pain.001.001.09?
2. Unterstützt unsere Software bereits EBICS 3.0?
3. Müssen unsere Adressdaten oder Schnittstellen angepasst werden?

Bei Fragen zur Umstellung kontaktieren Sie bitte Ihren Software-Partner. Die acrevis Bank kennt die Eigenheiten der Drittanbieter nicht und kann daher keinen entsprechenden Support leisten.